Bayer AG

Zwischen der Bayer AG und der DKV AG bestehen zwei Firmengruppenverträge. Der Vertrag mit der Nummer 180043468 ist ein normaler Firmen-Gruppenvertrag. Es können alle für das Neugeschäft geöffneten Tarife der Gruppenversicherung abgeschlossen werden, soweit die zu versichernde Person nach diesen Tarifen versicherbar ist. Die Gruppenversicherung gewährt u.a. Wartezeiterlass, Annahmegarantie und durch Kostenersparnisse einen Beitragsvorteil gegenüber der Einzelversicherung.

Der Gruppenvertrag mit der Nummer 180114543 ist ein arbeitgeberfinanzierter Gruppenvertrag, der nur einem Teil der Mitarbeiter/-innen der Bayer AG einige ausgesuchte Tarife zur Verfügung stellt! Diesen Vertrag kann deshalb nur der firmeneigene Versicherungsdienst der Bayer  AG (Pallas AG) bedienen.

Ihr Ansprechpartner:

Jörg Dersintzke
Maklerdirektion Gesundheit Köln
Direktionsbeauftragter
Scheidtweiler Str. 4
50933 Köln

Telefon: +49 221 578 4011
Mobil: +49 173 578 2115
Joerg.Dersintzke@dkv.com

 

  • (1) Versicherbar sind die Mitarbeiter, Rentner und Pensionäre des Versicherungsnehmers sowie die Mitarbeiter, Rentner und Pensionäre von Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften. Des Weiteren können Mitarbeiter, Rentner und Pensionäre der Firmen versichert werden, die ehemals zum Bayer-Konzern gehörten, durch Veräußerung Eigenständigkeit erlangten und weiterhin von der Pallas AG betreut werden. Nach Versetzung in den Ruhestand können bestehende Versicherungen aufrecht erhalten bleiben, wenn und solange die tariflichen Voraussetzungen gegeben sind.
  • (2) Vorstandsmitglieder bzw. Mitglieder der Geschäftsleitung können ebenfalls versichert werden.
  • (3) Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) der nach Abs. 1 und 2 versicherbaren Personen können mitversichert werden.
  • (4) Kinder können mitversichert werden, solange sie sich in der Ausbildung befinden.
  • (5) Versicherbar sind nur Personen, deren ständiger Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kommt ein Versicherungsverhältnis trotz Beitragszahlung nicht zustande.
  • (6) Von dem Personenkreis nach Abs. 1 und 2 müssen wenigstens 10 Personen oder, unter Berücksichtigung des Personenkreises nach Abs. 3, insgesamt mindestens 20 Personen versichert werden.
  • (7) Der Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag ist in der Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld-, Ergänzungsversicherung zur privaten und zur sozialen Pflegepflichtversicherung, bei dem Serviceprodukt Best Care und bei der Serviceversicherung OptiMed Tarif O1A ohne Höchstaufnahmealter un

Im Gruppenvertrag 180043468 gibt es Besonderheiten bezüglich des berechtigten Personenkreises (s. dort). 

Siehe hierzu die Vereinbarungen im Gruppenvertrag.

Mitarbeiter der vom Makler betreuten Firmen und ehemalige Bayer AG Gesellschaften sind versicherbar. Eine aktuelle Liste dieser Firmen finden Sie hier.